FAQ zur Anerkennung von Leistungen
Diese Seite listet Antworten zu wiederkehrenden Fragen zur Anerkennung von Leistungen auf.
Allgemeine Fragen
Wie wird die Anerkennung von Leistungen beantragt?
- Eine informelle E-Mail an den Verantwortlichen für die Anerkennung (Jan Christiansen) ist ausreichend.
Kann durch eine Anerkennung eine bereits bestehende Note verbessert werden?
- Nein, laut § 10 (3) der Prüfungsverfahrensordnung kann eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden, daher kann eine bestehende Leistung durch eine Anerkennung nicht verbessert werden.
Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Der Mail sollte ein Foto eines Zeugnisses angehängt sein, das das erfolgreiche Absolvieren der Leistung im anderen Studiengang belegt. Falls vorhanden, kann das Foto auch durch ein PDF-Dokument ersetzt werden, das ohne Unterschrift gültig ist oder digital verifiziert werden kann.
- Außerdem wird für jede Leistung im anderen Studiengang eine Modulbeschreibung benötigt, um Umfang, Lernziele und Inhalte zu prüfen.
Was ist bei einer Modulbeschreibung zu beachten?
- Es handelt sich normalerweise um ein PDF-Dokument oder eine web-basierte Quelle mit Informationen zu Umfang, Lernzielen und Inhalten von Lehrveranstaltungen. In der Angewandten Informatik finden sich die Modulbeschreibungen zum Beispiel im Modulhandbuch.
- Falls ein Modulhandbuch vorliegt, kann das gesamte Modulhandbuch mitgeschickt werden, es müssen keine einzelnen Modulbeschreibungen extrahiert werden.
- Es muss darauf geachtet werden, dass die Modulbeschreibungen sich tatsächlich auf die Zeit beziehen, zu der die Leistung im anderen Studiengang erbracht wurde.
Anerkennung von Leistungen aus außerhochschulischen Leistungen
Neben Leistungen, die in anderen Studiengängen erbracht wurden, können auch Leistungen aus staatlich anerkannten Berufsausbildungen, aus Fachschul-Weiterbildungen, aus fachlichen Weiterbildungen und anderen außerhochschulischen Kompetenzen anerkannt werden (siehe § 17a der Prüfungsverfahrensordnung).
Welche Anforderungen bestehen für die Anerkennungen von außerhochschulischen Leistungen?
- Leistungen aus einer schulischen Erstausbildung können in der Regel nicht anerkannt werden. Als schulische Erstausbildung gilt die Schulausbildung, mit der eine Fachhochschulreife erreicht wird.
- Die Leistung muss in Bezug auf Niveau und Lernergebnisse gleichwertig zur anzuerkennenden Leistung in der Angewandten Informatik sein.
- Inhaltlich müssen die Leistungen mit dem Modul aus der Angewandten Informatik übereinstimmen.
- Der Umfang der Unterrichtsstunden aus der Aus- und Weiterbildung muss mindestens dem Workload der anzurechnenden Prüfungs- oder Studienleistung entsprechen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Der Mail sollte ein Foto des Abschlusszeugnisses der Berufsschule angehängt sein.
- Bei Ausbildungen wird zuerst der Rahmenlehrplan herangezogen, um die Anforderungen zu überprüfen. Für viele Ausbildungen liegt bereits ein Rahmenlehrplan vor. Falls dies nicht der Fall ist, wird der entsprechende Rahmenlehrplan per Mail nachgefordert. Falls der Rahmenlehrplan für eine Entscheidung nicht ausreicht, werden ggf. weitere Dokumente per Mail nachgefordert.